April, April: Der 1. April verleitet manchmal auch zu Scherzen, die nicht lustig, sondern strafbar sind. Wenn Gegenstände oder öffentliche Einrichtungen beschmiert, beklebt oder besprüht werden, ist das Sachbeschädigung. Das sollten auch Kinder wissen, denn für entstandene Schäden können ihre Eltern und die Kinder (ab 7. Jahren) haftbar gemacht…