Mehr Minderjährige verbreiten Missbrauchsdarstellungen
Besorgniserregend ist, dass immer mehr Kinder und Jugendliche zu Tätern werden: Laut bundesweiter Polizeilicher Kriminalstatistik waren in Deutschland im vergangenen Jahr 42 Prozent der Tatverdächtigen bei der Verbreitung von Kinderpornografie über das Tatmittel Internet (aufgeklärte Fälle) jünger als 18 Jahre.
Erfasst wurden 2.690 Kinder und 4.010 Jugendliche im Vergleich zum Vorjahr mit 1.944 Kindern und 3.063 Jugendlichen, die aktiv Missbrauchsdarstellungen über Smartphones usw. verschickt haben.
Zu den pornografischen Videos und Bildern, die unter Schülerinnen und Schülern kursieren, gehören immer wieder Darstellungen des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen. Dabei sind sie sich oft nicht über die Tragweite ihrer Handlungen im Klaren – wissen nicht, dass es bei den im Chat geteilten Dateien um reale Fälle des sexuellen Kindesmissbrauchs handelt.
Tatsache ist: Wer entsprechende Darstellungen weiterleitet, macht sich strafbar.
SOUNDS WRONG: Kampagne klärt Kinder und Erwachsene auf
Die Kampagne der Polizei „SOUNDS WRONG“ klärt junge Menschen und ihr erwachsenes Umfeld über die strafbare Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen auf. Mittels FAQ-Formaten und eindringlichen Kampagnenclips können sich Erwachsene, Jugendliche und pädagogische Fachkräfte über den Umgang mit erhaltenen kinderpornografischen Inhalten informieren und erfahren, welche Meldewege es gibt und wie diese richtig genutzt werden können. Darüber hinaus findest Du auf der Kampagnenseite eine Übersicht an Hilfsangeboten.
Kampagne „Sounds Wrong“
Schon der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie ist strafbar
Was viele nicht wissen: Bei Kinderpornografie ist nicht nur die Verbreitung eine schwerwiegende Straftat, sondern bereits der Besitz. Werden solche Inhalte beispielsweise in WhatsApp-Gruppen geteilt, machen sich auch die Empfänger der Nachrichten strafbar, weil sie in den Besitz von kinderpornografischen Darstellungen gelangen.
Verbreitung pornografischer Schriften ist wachsendes Problem
2022 wurden mit 396.184 Fällen das vierte Jahr in Folge mehr Straftaten erfasst, die mit dem Tatmittel Internet begangen wurden. 2021 waren es 383.469 Fälle, in den Vorjahren 320.323 Fälle (2020) und 294.665 Fälle (2019).
Die Verbreitung pornografischer Schriften stellt mit 48.764 Fällen (12,3 Prozent) inzwischen einen beachtlichen Anteil an diesen Straftaten und spiegelt gleichzeitig ein immer größer werdendes Problem wider: Die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten/Missbrauchsdarstellungen über soziale Netzwerke oder Messenger-Dienste. Der darunter erfasste Straftatbestand macht mit 38.499 Fällen 9,7 Prozent der Gesamtstraftaten aus.
Weitere Zahlen und Fakten findest Du in unserem Infotext zur PKS 2022 (PDF)
Infotext zur PKS: Tatmittel Internet
Mehr Fälle gemeldet
Gründe für die Zunahme sind einerseits die Meldungen des National Center of Missing and Exploited Children (NCMEC) in den USA ermittelter Delikte, die - sofern der Tatort in Deutschland liegt - über das Bundeskriminalamt an die zuständigen Polizeidienststellen in den Bundesländern zur weiteren Bearbeitung übermittelt werden.
Auch die intensive Aufklärungsarbeit im Rahmen bundesweiter Präventionskampagnen hat zu einer gesteigerten Sensibilität und Anzeigenbereitschaft in der Bevölkerung geführt.
Wie Du strafbare Inhalte im Internet, den sozialen Medien und Chats richtig meldest, erfährst Du auf soundswrong.de.
Kinderpornografie melden
Hilfsangebote für traumatisierte oder Betroffene von sexueller Gewalt
Lassen Dich die Inhalte der "SOUNDS WRONG"-Videos nicht mehr los? Dann hol Dir Hilfe!
Beratung im Internet und am Telefon für Kinder und Erwachsene findest Du unter www.nummergegenkummer.de
Beratung online, über WhatsApp oder Messenger für Kinder und Jugendliche
Kostenfreies und anonymes Opfertelefon bei sexuellem Kindesmissbrauch
Melde kinderpornografische Inhalte beim Netzwerkbetreiber und/oder bei der
Eine Übersicht an Hilfsangeboten findest Du ebenfalls auf der Kampagnen-Webseite.
Hilfe!
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