Das Teilen von Kinderpornografie ist eine Straftat
Die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern über Chats, Messenger und soziale Netzwerke steigt. Wer entsprechende Darstellungen weiterleitet, macht sich strafbar. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche, die sich leichtfertig an einer Verbreitung beteiligen und dabei unwissentlich zu Tätern werden: Laut bundesweiter Polizeilicher Kriminalstatistik waren in Deutschland 2022 42 Prozent der Tatverdächtigen bei der Verbreitung von Kinderpornografie über das Tatmittel Internet (aufgeklärte Fälle) jünger als 18 Jahre.
Kampagne gegen die Verbreitung von Kinderpornografie in den sozialen Medien
Mit den Kurzfilmen "#denkenstattsenden" und "sounds wrong" klärt die Polizei in ihrer Kampagne über die strafbare Verbreitung von Kinderpornografie in Chats und Messengern auf. Dabei vermittelt sie auch Hintergrundinformationen zur Polizeiarbeit und gibt Verhaltenstipps, wie Du im Ernstfall richtig reagierst und wo Du solche Inhalte melden kannst.
Denn Besitz, Erwerb und Verbreitung von Kinderpornografie ist eine Straftat. Mit einem Klick kannst Du Dich nicht nur selbst strafbar machen, sondern auch die Empfänger Deiner Nachrichten. Dafür reicht ein kinderpornografischer Inhalt auf dem Smartphone aus.
Hilf mit, die Verbreitung von Kinderpornografie zu stoppen!
- Schicke solche Bilder und Videos nicht weiter.
- Melde solche Inhalte dem Netzwerkbetreiber oder der Polizei: Informationen zu Meldemöglichkeiten
- Trete aus Chatgruppen aus, in denen solche Inhalte verbreitet werden.
Alle Kurzclips, Hintergrundinformationen und Meldemöglichkeiten gibt es auch in den sozialen Netzwerken bei den Zivilen Helden, dem Kanal der Polizeilichen Kriminalprävention: