Zwangsverheiratungen sind strafbar
Wer einen Menschen in Deutschland zwangsverheiratet, macht sich nach § 237 StGB strafbar. Dies ist dann der Fall, wenn man einen Menschen mit Gewalt oder durch Androhung, dass sonst etwas Schlimmes passiert, zur Eheschließung zwingt.
Nicht nur Mädchen und Frauen sind Opfer einer Zwangsheirat, auch Jungen und Männer können betroffen sein.
Sei mutig, mach den ersten Schritt
Du hast Angst verheiratet zu werden oder kennst jemanden in Deinem Umfeld, der verheiratet werden soll? Du möchtest aus Deiner Ehe fliehen und brauchst Unterstützung?
Es gibt Beratungsstellen, die gemeinsam mit Dir eine Lösung suchen. Du hast das Recht, selbst zu entscheiden, wann und wen du heiraten willst!
Wichtig ist, dass du dir Hilfe suchst.
Betrifft es jemanden in Deinem Umfeld, biete der Person Deine Unterstützung an. Es ist furchtbar schwer, so etwas alleine durchzustehen.
Hier bekommst Du Hilfe:
Heiratsverschleppung ins Ausland
Ebenso strafbar macht man sich, wenn man einen Menschen durch Gewalt, Drohungen oder Tricks ins Ausland bringt, wo das deutsche Gesetz nicht mehr gilt, um ihn dort gegen seinen Willen zu verheiraten.
Ebenfalls strafbar ist es, wenn man ihn dazu bringt, selber ins Ausland zu reisen oder wenn man ihn davon abhält, wieder zurück nach Deutschland zu kommen.
Das kannst Du tun:
Wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft hast, rufe die Deutsche Botschaft/das Konsulat an. In der Regel musst du aus eigener Kraft zur Botschaft kommen, damit sie dir helfen kann.