Körperverletzung ist eine Straftat
Wer andere körperlich misshandelt oder ihre Gesundheit schädigt, begeht eine Straftat. Im Strafrecht wird dies als Körperverletzung nach § 223 StGB bezeichnet. Schon der Versuch kann bestraft werden. Wer eine Körperverletzung begeht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.
Zahlen, Daten, Fakten
Wer nichts tut macht mit!
Wir alle sind von Gesetzes wegen verpflichtet, bei einer Straftat nach unseren Möglichkeiten einzugreifen. Jeder von uns trägt Verantwortung dafür, dass das Zusammenleben in unserer Gesellschaft friedlich und zivilisiert verläuft.
Deshalb ist auch jeder gefordert, selbst als Zeuge und Helfer aktiv zu werden:
Sechs Regeln für den Ernstfall
Kümmer dich um Opfer
Opfer einer Körperverletzung fühlen sich oft hilflos und schweigen aus Angst vor weiteren Verletzungen.
Biete Deine Hilfe an: